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Der Verantwortliche für die Verarbeitung ist die Firma CEOO Marketing GmbH und verarbeitet die von dem Betroffenen mitgeteilten Daten gemäß den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:
CEOO Marketing GmbH Hedwigstrasse 3 8032 Zürich Schweiz Telefon: +41 43 508 31 62 Telefax: +41 43 508 31 84 E-Mail: info(at)ceoo.ch Vertreten durch: Geschäftsführer S. Schumacher Eingetragen im Handelsregister. Registergericht: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Registernummer: CHE-228.092.990 Gem. Art 27 DSGVO sind wir dazu verpflichtet einen in der EU niedergelassenen Vertreter der CEOO Marketing GmbH zu benennen. Als Vertreter wird benannt: CEOO Marketing GmbH, c/o Kaspar-Ludwig Stolzenhain LL.M. oec, Amselstraße 26, 14195 Berlin, Deutschland. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: privacy(at)ceoo.ch
Wir weisen Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hin, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ist hier zu finden: http://ec.europa.eu/odr. Unsere E-Mail lautet: info(at)ceoo.ch Wir weisen aber darauf hin, dass wir nicht bereit sind, uns am Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zu beteiligen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte unsere obige E-Mail und Telefonnummer. Hinweis gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Wir sind nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die Rechte für alle Texte, die Grafiken sowie das Layout sowie der HTML-Code und die Skripte liegen bei der CEOO Marketing GmbH. Jede Form der weiteren Nutzung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den jeweiligen Inhaber der Rechte.
1. Verantwortlicher und Kontaktdaten
Der Verantwortliche für die Verarbeitung ist die Firma CEOO Marketing GmbH (nachfolgend Verantwortlicher) und verarbeitet die von dem Betroffenen (nachfolgend Kunde) mitgeteilten Daten gemäß den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend DSGVO).
Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten: Anschrift: Hedwigstrasse 3 , 8032 Zürich, Schweiz E-Mail: privacy(at)ceoo.ch Telefon: +41 43 5083162 Telefax: +41 43 5083184
Gem. Art 27 DSGVO sind wir dazu verpflichtet einen in der EU niedergelassenen Vertreter der CEOO Marketing GmbH zu benennen. Als Vertreter wird benannt: CEOO Marketing GmbH,c/o Kaspar-Ludwig Stolzenhain LL.M. oec, Amselstraße 26, 14195 Berlin, Deutschland
2. Zweck und Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden ist für die Erfüllung eines Vertrags (die Durchführung des Gewinnspiels), dessen Vertragspartei der Kunde ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage des Kunden erfolgen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.
Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten des Kunden zu Marketingzwecken (Direktwerbung) verwendet. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist die Einwilligung des Kunden nach Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO. Der Verantwortliche weist auf das Widerspruchsrecht des Kunden hin. Nähere Informationen erhält der Kunde unter Punkt 9 dieser Erklärung.
In den sonstigen Fällen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen, nämlich zur Analyse der Benutzung der Webseite durch Google Analytics oder um Störungen oder Fehler an der Webseite zu erkennen, einzugrenzen oder zu beseitigen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Der Verantwortliche weist auf das Widerspruchsrecht des Kunden hin. Nähere Informationen erhält der Kunde unter Punkt 9 dieser Erklärung.
3. Empfänger
Die personenbezogenen Daten des Kunden, die dem Verantwortlichen übermittelt werden, werden folgenden Empfängern wie folgt zugänglich gemacht:
3.1. Erfüllung des Vertrags oder Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen:
Zur Erfüllung des Vertrags oder der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, werden die personenbezogenen Daten des Kunden, die dem Verantwortlichen übermittelt werden, ohne die schriftliche Einwilligung des Kunden nicht an Dritte zugänglich gemacht, es sei denn, dass dieses aufgrund gesetzlicher Anordnung erfolgen muss.
– Im Falle eines Gewinns an den Versanddienstleister: – Deutsche Post AG (DHL), Charles-de-Gaulle-Straße 20, PLZ/ Ort: 53113 Bonn – UPS – United Parcel Service Deutschland S.à r.l. & Co. OHG, Görlitzer Straße 1 41460 Neuss
3.2. Marketingzwecke:
Zur Nutzung zu Marketingzwecken, werden die personenbezogenen Daten des Kunden, die dem Verantwortlichen übermittelt werden, folgenden Empfängern zugänglich gemacht:
– Postdienstleister – E-Mail-Dienstanbieter – Telefon- und Faxanbieter – Webhosting-Unternehmen
Ohne die schriftliche Einwilligung des Kunden werden die personenbezogenen Daten nicht an weitere Dritte zugänglich gemacht, es sei denn, dass dieses aufgrund gesetzlicher Anordnung erfolgen muss.
3.3. Webseiten-Analyse:
Zur Analyse der Benutzung der Webseite werden die personenbezogenen Daten des Kunden, die dem Verantwortlichen übermittelt werden, folgendem Empfänger zugänglich gemacht:
– Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA
Diese Webseite benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. (“Google”). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf dem PC des Kunden gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Webseite durch den Kunden ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Webseite (einschließlich der IP-Adresse) werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite, wird die IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Webseite wird Google diese Informationen benutzen, um die Nutzung der Webseite auszuwerten, um Reports über die Aktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Nutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Webseite-Betreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von dem Browser des Kunden übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Der Kunde kann die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung seiner Browser-Software verhindern; der Verantwortliche weist den Kunden jedoch darauf hin, dass der Kunde in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Webseite vollumfänglich werden nutzen kann. Der Kunde kann darüber hinaus die Erfassung der durch den Cookie erzeugten und auf seine Nutzung der Webseite bezogenen Daten (inkl. der IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem er das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterlädt und installiert: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de
Der Kunde kann die Erfassung durch Google Analytics verhindern, indem er auf folgenden Link klickt. Es wird ein Opt-Out-Cookie gesetzt, das die zukünftige Erfassung seiner Daten beim Besuch dieser Website verhindert: Google Analytics deaktivieren
Nähere Informationen hierzu findet der Kunde unter https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de bzw. unter https://www.google.com/intl/de/analytics/privacyoverview.html (allgemeine Informationen zu Google Analytics und Datenschutz). Der Verantwortliche weist den Kunden darauf hin, dass auf dieser Webseite Google Analytics um den Code „anonymizeIp“ (“analytics.js”) erweitert wurde, um eine anonymisierte Erfassung von IP-Adressen (sog. IP-Masking) zu gewährleisten.
4. Cookies
Auf verschiedenen Seiten verwendet der Verantwortliche Cookies, um den Besuch seiner Webseiten attraktiv zu gestalten und die Nutzung bestimmter Funktionen zu ermöglichen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf dem Rechner des Besuchers abgelegt werden. Die meisten der vom Verantwortlichen verwendeten Cookies werden nach Ende der Browser-Sitzung wieder von der Festplatte des Besuchers gelöscht (sog. Sitzungs-Cookies). Andere Cookies verbleiben auf dem Rechner des Besuchers und ermöglichen es dem Verantwortlichen, den Rechner des Besuchers beim nächsten Besuch wieder zu erkennen (sog. dauerhafte Cookies). Selbstverständlich kann der Kunde die Cookies jederzeit ablehnen, sofern der benutzte Browser dies zulässt. Falls Sie, was keinen Einfluss auf die Wahrnehmung unseres Gewinnspieles oder sonstiger damit in Verbindung stehender Angebote unsererseits hat, die Verwendung von Cookies jedoch unterbinden wollen, bitten wir Sie, vor Nutzung unserer Seiten eine entsprechende Einstellung in Ihrem Browser vorzunehmen. Dort können Sie die Annahme und Speicherung neuer Cookies zu verhindern. Näheres hierzu erfahren Sie auf den Hilfeseiten Ihres Browsers bzw. indem Sie sich an dessen Hersteller oder Anbieter wenden. Löschen der Cookies: Sie als Nutzer können jederzeit selbst entscheiden, welche Cookies Sie akzeptieren oder löschen möchten. Die individuellen Einstellungen dazu können Sie selbst direkt in den Einstellungen Ihres Internet-Browsers vornehmen. Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte den Anbieter Ihres Internetbrowsers.
5. Drittstaatentransfer
Im Rahmen der Nutzung von Google Analytics findet eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, statt.
Ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission fehlt. Google LLC ist aber Mitglied im EU-US Privacy Shield. Weitere Informationen zum EU-US Privacy Shield finden Sie unter der URL:
6. Speicherdauer
Mit der vollständigen Abwicklung des Gewinnspiels, werden die Daten des Kunden, die aus rechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen, gesperrt. Diese Daten stehen einer weiteren Verwendung nicht mehr zur Verfügung. Nach Wegfall dieses rechtlichen Grundes werden diese gesperrten Daten gelöscht.
Der Verantwortliche unterliegt verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre.
Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewis-sen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahre betragen können.
Die mittels einer Einwilligung (zu Marketingzwecken) erhobenen personenbezogenen Daten werden zeitlich unbefristet gespeichert. Diese Daten werden gelöscht, sofern der Kunde in eine weitere Verarbeitung und Nutzung seiner Daten nicht ausdrücklich eingewilligt hat.
Die mittels Google Analytics erhobenen Daten werden zeitlich unbefristet gespeichert.
7. Datenschutzrechte
Jeder Kunde hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i. V. m. § 19 BDSG).
Die Gesetzestexte findet der Kunde hier [Verlinkung].
8. Widerspruchsrecht und sonstige Rechte
Hat der Kunde seine Einwilligung zu der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben, steht dem Kunden die Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.
Insbesondere steht dem Kunden gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Analyse der Webseite oder um Störungen oder Fehler an der Webseite zu erkennen, einzugrenzen oder zu beseitigen, das Recht zu, der Verarbeitung jederzeit kostenfrei mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen. Hierzu genügt eine E-Mail an kontakt@ceoo.ch.
Darüber hinaus steht dem Kunden gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken, das Recht zu, der Verarbeitung jederzeit kostenfrei mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen. Hierzu genügt eine E-Mail an kontakt@ceoo.ch.
Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
Der Kunde kann die für ihn zuständige Behörde oder auch eine andere wählen.
9. Pflicht Datenbereitstellung
Die Angabe folgender Daten ist zwingend erforderlich (Pflichtangaben):
9.1. Erfüllung des Vertrags:
Die Angabe folgender Daten ist für einen Vertragsschluss zwingend erforderlich (Pflichtangaben): – Anrede – Vor- und Nachname – Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) – E-Mail-Adresse – Mobilfunknummer – Festnetznummer – Geburtsdatum
Alle anderen Angaben sind für die Durchführung des Gewinnspielvertrags nicht erforderlich und sind somit freiwillig.
Wenn die für die Durchführung des Gewinnspielvertrags erforderlichen Pflichtangaben nicht gegeben werden, findet kein Vertragsschluss statt. Die Nichtangabe der freiwilligen Angaben hat keinen Einfluss auf den Vertragsschluss.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Teilnahme am Gewinnspiel nur möglich ist, wenn die Einwilligung in das Telefon- und/oder E-Mail-Marketing erteilt wird.
9.2. Marketingzwecke:
Die Angabe folgender Daten ist für die Erfüllung der Marketingzwecke zwingend erforderlich (Pflichtangaben):
– Anrede – Vor- und Nachname – Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) – E-Mail-Adresse – Mobilfunknummer – Festnetznummer – Geburtsdatum
Alle anderen Angaben sind für die Erfüllung der Marketingzwecke nicht erforderlich und sind somit freiwillig.
Wenn die für die Erfüllung der Marketingzwecke erforderlichen Pflichtangaben nicht gegeben werden, ist eine Teilnahme am Gewinnspiel nicht möglich. Die Nichtangabe der freiwilligen Angaben hat keinen Einfluss auf die Teilnahme am Gewinnspiel.
9.3. Webseiten-Analyse:
Die Deaktivierung der Datenübertragung im Rahmen von Google Analytics hat keine Auswirkung auf die Nutzung dieser Webseite.
10. Automatisierte Entscheidungsfindung
Eine automatisierte Entscheidungsform einschließlich Profiling findet nicht statt.
11. Gutscheinangebote der Sovendus GmbH:
Für die Auswahl eines für Sie aktuell interessanten Gutscheinangebots werden von uns pseudonymisiert und verschlüsselt der Hashwert Ihrer E-Mail-Adresse und Ihre IP-Adresse an die Sovendus GmbH, Moltkestr. 11, 76133 Karlsruhe (Sovendus) übermittelt (Art. 6 Abs.1 f DSGVO). Der pseudonymisierte Hashwert der E-Mail-Adresse wird zur Berücksichtigung eines möglicherweise vorliegenden Widerspruchs gegen Werbung von Sovendus verwendet (Art. 21 Abs.3, Art. 6 Abs.1 c DSGVO). Die IP-Adresse wird von Sovendus ausschließlich zu Zwecken der Datensicherheit verwendet und im Regelfall nach sieben Tagen anonymisiert (Art. 6 Abs.1 f DSGVO). Außerdem übermitteln wir zu Abrechnungszwecken pseudonymisiert Bestellnummer, Bestellwert mit Währung, Session-ID, Couponcode und Zeitstempel an Sovendus (Art. 6 Abs.1 f DSGVO). Wenn Sie sich für ein Gutscheinangebot von Sovendus interessieren, zu Ihrer E-Mail-Adresse kein Werbewiderspruch vorliegt und auf das nur in diesem Fall angezeigte Gutschein-Banner klicken, werden von uns verschlüsselt Anrede, Name und Ihre E-Mail-Adresse an Sovendus zur Vorbereitung des Gutscheins übermittelt (Art. 6 Abs.1 b, f DSGVO). Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten durch Sovendus entnehmen Sie bitte den Online-Datenschutzhinweisen unter www.sovendus.de/datenschutz.
12. Informationstext für die Online-Datenschutzhinweise des Werbepartners für Sovendus Select (Vorteilsangebote):
Vorteilsangebote der Sovendus GmbH: Für die Auswahl eines für Sie regional aktuell interessanten Vorteilsangebots werden von uns pseudonymisiert und verschlüsselt Anrede, Geburtsjahr, Land, Postleitzahl, Hashwert der E-Mail-Adresse und Ihre IP-Adresse an die Sovendus GmbH, Moltkestr. 11, 76133 Karlsruhe (Sovendus) übermittelt (Art. 6 Abs.1 f DSGVO). Der pseudonymisierte Hashwert der E-Mail-Adresse wird außerdem zur Berücksichtigung eines möglicherweise vorliegenden Widerspruchs gegen Werbung von Sovendus verwendet (Art. 21 Abs.3, Art. 6 Abs.1 c DSGVO). Die IP-Adresse wird von Sovendus ausschließlich zu Zwecken der Datensicherheit verwendet und im Regelfall nach sieben Tagen anonymisiert (Art. 6 Abs.1 f DSGVO). Beim Klick auf ein Vorteilsangebot werden an Sovendus von uns außerdem Ihr Name, Ihre Adressdaten und Ihre E-Mail-Adresse zur Vorbereitung der personalisierten Anforderung des Vorteilsangebots beim Produktanbieter verschlüsselt übermittelt (Art. 6 Abs.1 b, f DSGVO). Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten durch Sovendus entnehmen Sie bitte den Online-Datenschutzhinweisen unter www.sovendus.de/datenschutz.
13.Vorteilsangebote Smart Active Media GmbH:
Als Dankeschön für Ihre Teilnahme bieten wir Ihnen interessante Vorteilsangebote, wie z.B. Gutscheine oder Leseproben an. Um ein für Sie ein passendes Angebot anzuzeigen werden von uns pseudonymisiert und verschlüsselt der Hashwert Ihrer E-Mail Adresse, Ihre IP-Adresse, Anrede, Geburtsjahr, Land, Postleitzahl an die Smart Active Media GmbH, Mittelweg 162, 20148 Hamburg übermittelt (Art. 6 Abs.1 f DSGVO). Der pseudonymisierte Hashwert der E-Mail-Adresse wird zur Berücksichtigung eines möglicherweise vorliegenden Widerspruchs gegen Werbung von Smart Active Media verwendet (Art. 21 Abs.3, Art. 6 Abs.1 c DSGVO). Die IP-Adresse wird von Smart Active Media ausschließlich zu Zwecken der Datensicherheit verwendet und im Regelfall nach sieben Tagen anonymisiert (Art. 6 Abs.1 f DSGVO). Außerdem übermitteln wir zu Abrechnungszwecken pseudonymisiert Bestellnummer, Bestellwert mit Währung, Session-ID, Couponcode und Zeitstempel an Smart Active Media (Art. 6 Abs.1 f DSGVO). Wenn Sie sich für ein Gutscheinangebot von Smart Active Media interessieren, zu Ihrer E-Mail-Adresse kein Werbewiderspruch vorliegt und auf das nur in diesem Fall angezeigte Gutschein-Banner klicken, werden von uns verschlüsselt Anrede, Name und Ihre E-Mail-Adresse an Smart Active Media zur Vorbereitung des Gutscheins übermittelt (Art. 6 Abs.1 b, f DSGVO). Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten durch Smart Active Media entnehmen Sie bitte den Online-Datenschutzhinweisen unter http://smart-active-media.de/index.php/datenschutz/
(Stand 05/2018)
Inhaber des Sicherheitspakets können alle bestehenden Leistungen in Anspruch nehmen; Voraussetzung hierfür ist die ordnungsgemäße Aktivierung gemäß den Versicherungsbedingungen. Die Leistungen können montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr im Servicecenter und bei Notfällen 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden.
Das Sicherheitspaket ist ein Leistungsangebot des in der Vertragsurkunde ausgewiesenen Produktgebers. Dieser ist Ihr Vertragspartner. Mit Erbringung der nach dem Sicherheitspaket geschuldeten Leistungen hat der Produktgeber die M&P GmbH, Nikolaus-Dürkopp-Straße 14-16, 33602 Bielefeld (M&P) beauftragt. M&P erbringt und/oder vermittelt die Abwicklung der Leistungen. Der Produktgeber behält sich das Recht vor und ermächtigt insoweit M&P, den Umfang der Dienstleistungen für den Kunden jederzeit nach billigem Ermessen zu aktualisieren und/oder zu reduzieren sowie die Nutzung der Serviceleistungen aus wichtigem Grund zu untersagen.
Der Versicherer INTER PARTNER ASSISTANCE S.A., Direktion für Deutschland, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln gewährt den Inhabern des Sicherheitspaketes gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz. Versicherungsnehmerin ist die M&P, Versicherte sind die Inhaber der Sicherheitspakete.
Die versicherte Person hat zur Vermeidung von Missbrauch dafür Sorge zu tragen, dass ein Dritter keine Kenntnis von den persönlichen Zugangsdaten erhält. Ist der versicherten Person bekannt, dass ein Dritter darüber erhalten hat, oder besteht der dringende Verdacht einer derartigen Kenntnisnahme, so ist die versicherte Person verpflichtet, unverzüglich die Zugangsdaten zu ändern oder zu sperren. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes hat die versicherte Person etwaige Adressänderungen an das Servicecenter mitzuteilen.
Verletzt die versicherte Person ihre Sorgfaltspflichten schuldhaft, so hat sie den daraus resultierenden Schaden zu tragen. Dies ist z. B. der Fall, wenn die versicherte Person ihre Zugangsdaten unberechtigten Personen mitteilt, vorsätzlich oder fahrlässig in sonstiger Weise zur Kenntnis gelangen lässt oder er bei Verdacht, dass eine unberechtigte Person Kenntnis davon hat.
Der Produktgeber und M&P sind nach der Aktivierung des Sicherheitspaketes durch den Inhaber ermächtigt, Daten zur Erbringung der Ihnen geschuldeten Leistungen an Dritte weiterzugeben. Der Produktgeber erhebt personenbezogene Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung gem. Artikel 6 DSGVO Abs. 1 lit. b. Die Fristen zur Aufbewahrung vorrangig nach den Regelungen des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung liegen bei bis zu 10 Jahren. Sie haben das Recht, von uns darüber Auskunft zu erhalten, welche Ihrer personenbezogenen Daten wir verarbeiten. Sofern diese Informationen nicht (mehr) stimmen sollten, können Sie von uns die Berichtigung der Daten verlangen. Sie haben weiterhin das Recht, die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen sowie der Verarbeitung zu widersprechen. Sie haben das Recht, sich bei der Wahrnehmung Ihrer datenschutzrechtlichen Interessen durch unseren Datenschutzbeauftragten beraten zu lassen und das Recht, sich an den Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit zu wenden. Die Kontaktdaten unseren Datenschutzbeauftragten und der für Sie zuständige Aufsichtsbehörde teilen wir Ihnen an der Hotline gerne mit.
Der Produktgeber ist berechtigt, dem Inhaber des Sicherheitspaketes weitere, d. h. über den vorliegenden Grundvertrag hinausgehende, entgeltpflichtige Leistungen anzubieten. In dem Angebot wird der Produktgeber im Einzelnen darstellen, um welche Leistungen es sich handelt und welche Entgelte hierfür anfallen. Der Inhaber des Sicherheitspaketes hat jeweils mindestens drei Wochen Zeit, über die Annahme dieses Angebotes zu entscheiden. Erklärt er sich jedoch innerhalb der Annahmefrist nicht, gilt dies als Annahme des Angebotes. Der Produktgeber verpflichtet sich, den Inhaber des Sicherheitspaketes in dem Angebot auf diese Folgen seines Schweigens hinzuweisen. Innerhalb der Annahmefrist von mindestens drei Wochen kann der Inhaber des Sicherheitspaketes die ihm angebotenen Leistungen bereits nutzen (Probezeit); kommt ein Vertrag danach nicht zustande, hat er für die während der Probezeit in Anspruch genommenen Leistungen kein Entgelt zu erbringen.
Sollte der Inhaber eines Sicherheitspaketes mit dem Ergebnis einer Leistungsabwicklung nicht zufrieden sein, kann er unter Angabe dieses Grundes außerordentlich jederzeit kündigen und erhält anteilig für die verbleibenden Monate die Beiträge zurück. Voraussetzung ist die aktive Inanspruchnahme einer Serviceleistung sowie die begründete fehlende oder mangelhafte Abwicklung der Serviceleistung durch den Produktgeber. Die Einforderung der Geld-zurück-Garantie hat schriftlich (zweckmäßigerweise per Einschreiben) zu erfolgen.
Allgemeine Versicherungsbedingungen Sicherheitspaket (Stand 05/2017) Versicherer INTER PARTNER ASSISTANCE S.A., Direktion für Deutschland, Bahnhofstraße 19, 82166 Gräfelfing. Der Versicherer erbringt im Rahmen der nachstehenden Bedingungen die aufgeführten Beistandsleistungen in Form von Serviceleistungen und Übernahme von Kosten.
Versicherungsnehmer Die M&P Customer Care GmbH (nachfolgend „M&P“ genannt).
Versicherte Personen Leistungsberechtigt (nachfolgend „versicherte Person“ genannt) sind alle natürlichen Personen, die verbindlich das Sicherheitspaket abgeschlossen haben und deren Beitrag, ggf. nach Ablauf einer Probezeit, bezahlt ist.
1.1 Voraussetzung für versicherten Anspruch auf die Leistungen ist die Organisation der Hilfeleistung durch den Versicherer und/oder das Servicecenter. Das Servicecenter steht hierfür an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr telefonisch zur Verfügung.
1.2 Ruft die versicherte Person nicht das Servicecenter an, so ist der Versicherer von der Verpflichtung der Kostenübernahme frei, es sei denn, dass die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Bei grob fahrlässiger Verletzung bleibt der Versicherer insoweit zur Kostenübernahme verpflichtet, als die Verletzung keinen Einfluss auf die Höhe der zu übernehmenden Kosten hat.
1.3 Der Versicherer zahlt die von ihm zu übernehmenden Kosten direkt an den im Leistungsfall beauftragten Dienstleister. Sofern jedoch die vom Versicherer zu übernehmenden Kosten für die Erbringung der Leistungen nicht ausreichen oder die Jahreshöchstleistung überschritten wird, stellt der Dienstleister den darüber hinausgehenden Betrag dem Versicherungsnehmer in Rechnung.
2.1 Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn
a) die Voraussetzungen für die Erhebung des Anspruchs auf Beistandsleistungen des Versicherers vorliegen und b) der Anspruch auf Beistandsleistungen durch eine versicherte Person im Servicecenter tatsächlich geltend gemacht wird.
2.2 Versicherungsschutz besteht für den Teilnehmer sowie seine Familienangehörigen. Zu diesen zählen folgende Personen, soweit sie mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben:
sein Ehe- oder Lebenspartner die minderjährigen sowie volljährigen, unverheirateten Kinder, soweit sie noch keine erstmalig auf Dauer ausgerichtete Berufstätigkeit ausüben.
Alle für den Teilnehmer getroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß für den vorgenannten Personenkreis, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die versicherte Person kann in Abänderung des §§ 43 ff. VVG Ansprüche in eigenem Namen auch ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers beim Versicherer geltend machen. Der versicherten Person kann die eigene Kenntnis oder das eigene Verhalten zugerechnet werden (§ 47VVG).
Versicherungsschutz gilt für die vom Teilnehmer als Hauptwohnsitz genutzte Wohneinheit (Mietwohnung, Eigentumswohnung, gemietetes oder selbstgenutztes Einfamilienhaus (ohne Einliegerwohnung)) einschließlich zugehöriger Balkone, Loggien, Dachterrassen, Keller- und Speicherräume sowie Garagen (nicht: Stellplätze innerhalb von Sammelgaragen). Der Hauptwohnsitz des „Sicherheit“-Teilnehmers ist seine bei der zuständigen Meldebehörde als Hauptwohnung im Sinne von § 12 Melderechtsrahmengesetz gemeldete Wohneinheit. Zieht der Teilnehmer um, so geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über, es sei denn diese liegt nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Fall endet der Versicherungsvertrag mit dem Umzug.
4.1 Die Übernahme von Kosten durch den Versicherer für den Schlüsseldienst im Notfall ist begrenzt auf einen Versicherungsfall pro Jahr und maximal 500,- EUR. Von dieser Jahreshöchstleistung unberührt bleiben reine Serviceleistungen, das Notfallbargeld sowie der Haftungsbetrag von 50,- EUR beim Zahlungskartenschutz.
4.2 Obliegenheit: Der Anspruch auf Beistandsleistungen ist ausgeschlossen, wenn die versicherte Person die Voraussetzungen für die Erhebung des Anspruchs auf versicherte Leistungen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Wird eine dieser Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, verliert die versicherte Person den Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weist die versicherte Person nach, dass sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn die versicherte Person nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt hat. Bei vorsätzlicher Verletzung behält die versicherte Person in diesen Fällen den Versicherungsschutz insoweit nur, wenn die Verletzung nicht geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu beeinträchtigen, oder wenn die versicherte Person kein erhebliches Verschulden trifft.
4.3 Der Versicherer erbringt keine Leistungen für die Beseitigung von Schäden bzw. die Behebung von Defekten, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren.
5.1 Der Versicherer organisiert das Öffnen der Wohnungstür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst), wenn die versicherte Person nicht in die versicherte Wohnung gelangen kann, weil der Schlüssel für die Wohnungstür abhandengekommen oder abgebrochen ist oder weil sich die versicherte Person versehentlich ausgesperrt hat.
5.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für das Öffnen der Wohnungstür durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig werden sollte, insgesamt jedoch maximal 500,- EUR je Versicherungsfall. Es besteht Anspruch auf Leistung für maximal einen Versicherungsfall pro Jahr.
5.3 Der Versicherer kann die Leistung verweigern, wenn für die Leistungserbringung die erforderliche Zustimmung des zur Reparatur Berechtigten fehlt.
Werden infolge eines versuchten oder vollbrachten, polizeilich gemeldeten Einbruchs in das versicherte Objekt Sicherungsmaßnahmen erforderlich, um das versicherte Objekt vor weiteren Schäden zu schützen,
6.1 organisieren wir die provisorische Sicherung der Wohnungstür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst). Wir übernehmen die Kosten für die Sicherung der Wohnungstür durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das Türschloss durch den versuchten oder vollbrachten Einbruch funktionsunfähig wurde, insgesamt jedoch maximal 500 € je Versicherungsfall,
6.2 organisieren wir die provisorische Sicherung von Fenstern durch eine Fachfirma (Glasereibetrieb). Wir übernehmen die Kosten für die Sicherung der Fenster durch den Glasereibetrieb einschließlich mitgeführter Kleinteile, insgesamt jedoch maximal 500,- EUR je Versicherungsfall,
6.3 organisieren wir die Bewachung und Sicherung des versicherten Objektes. Es wird ein auf Bewachung bzw. Sicherung spezialisiertes Unternehmen beauftragt. Die Kosten für die Bewachung und Sicherung werden nicht übernommen. Wir erbringen keine Leistungen für Schäden, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren oder/und Sie nicht der Träger des Risikos sind (Gefahrtragung).
7.1 Das Servicecenter archiviert auf Wunsch des Versicherungsnehmers Kopien wichtiger Dokumente (maximal 15 DIN-A4-Seiten). Kommen die Originaldokumente abhanden, so stellt das Servicecenter dem Versicherungsnehmer die archivierten Kopien nach Benachrichtigung unverzüglich per Telefax, Post oder E-Mail zur Verfügung. Außerdem unterstützt das Servicecenter den Versicherungsnehmer bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten durch Nennung der zuständigen Behörden und Informationen, welche Unterlagen für die Ausstellung der Ersatzdokumente erforderlich sind.
7.2 Das Servicecenter verpflichtet sich, den Inhalt der Dokumente vertraulich zu behandeln und die archivierten Kopien nach Beendigung des Vertrages zu vernichten.
8.1 Beim Verlust der registrierten Kredit-/ EC- oder sonstigen Zahlungskarten, sowie der registrierten SIM-Karte, leistet der Versicherer der versicherten Person Hilfe bei der telefonischen Kartensperrung.
8.2 Das Servicecenter leistet der versicherten Person Hilfe bei der telefonischen Kartensperrung, wenn registrierte Zahlungskarten abhandenkommen. Das Servicecenter veranlasst eine Sperrung der Karte im Auftrag des Kunden, sofern dies rechtlich und organisatorisch möglich ist.
8.3 Das Servicecenter ist bei der Beschaffung von Ersatzkarten behilflich.
8.4 Der Versicherer leistet nicht für Schäden, die durch missbräuchliche Nutzung durch Verlust bzw. Diebstahl abhanden gekommener Kreditkarten entstehen. Sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten (Ziffer 4.2) vorliegt, haftet der Karteninhaber für Schäden, die vor der Verlustanzeige entstehen, mit 50,- EUR. Im Rahmen der Leistung „Zahlungskartenschutz“ wird der Haftungsbetrag in Höhe von 50,- EUR vom Versicherer übernommen.
9.1 Befindet sich die versicherte Person während einer Auslandsreise durch den Verlust ihrer Reisezahlungsmittel aufgrund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen in einer finanziellen Notlage, vermittelt das Servicecenter oder beauftragte Dritte, z.B. die INTER PARTNER ASSISTANCE S.A., die schnelle Auszahlung von Bargeld an Ihrem Reiseort.
9.2 Der Versicherer gewährt ein zinsloses Sofortdarlehen von bis zu 1.500,- EUR je Schadensfall, sofern dem Versicherer eine schriftliche Schuldanerkenntnis der versicherten Person vorliegt.
Der Versicherer trägt die Kosten für Überweisung und Auszahlung bis zu 100,- EUR. Die Auszahlung erfolgt in Landeswährung.
9.3 Die versicherte Person muss den verauslagten Kreditbetrag und etwaige Mehrkosten innerhalb von 4 Wochen an den Versicherer zurückerstatten. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Verfügbarkeit dieser Leistung regional und situativ variieren kann.
Der Produktgeber stellt dem Inhaber des Sicherheitspaketes einen codierten Schlüsselanhänger zur Verfügung. Diesen Schlüsselanhänger kann der Inhaber des Sicherheitspaketes an seinem Schlüsselbund anbringen. Kommt der Schlüsselbund des Sicherheitspaketinhabers abhanden und wird von einem Finder in einen Postbriefkasten geworfen, wird der Schlüsselbund von der Deutschen Post zunächst an das Servicecenter geschickt. Der Produktgeber kann den Schlüsselbund zuordnen und schickt dieses an den Inhaber des Sicherheitspaktes per Einschreiben zurück.
Der in der Vertragsurkunde ausgewiesene Produktgeber bietet Schutzbriefe nach Maß mit einem umfassenden Service rund um die Themen Sicherheit, Hilfe und Komfort. Inhaber des Haushaltsschutzbriefes erhalten organisatorische und finanzielle Hilfe bei Notfall-Reparaturen an ihrem Haus oder ihrer Wohnung. Die Dienste können telefonisch 24 Stunden, 365 Tage im Jahr unter der Notfallnummer in Anspruch genommen werden. Neben den Sicherheitsleistungen stehen den Schutzbriefinhabern umfassende, produktbezogene Servicedienste
zur Verfügung. Diese Dienste können montags bis freitags in Anspruch genommen werden.
Der Produktgeber beauftragt Dritte (M&P) mit der Erbringung und Vermittlung von Sicherheits- und Serviceleistungen. Für die im Folgenden aufgeführten Versicherungsleistungen (siehe auch Ziffer 7) hat M&P mit der INTER PARTNER ASSISTANCE S.A., Direktion für Deutschland, einen Gruppenversicherungsvertrag geschlossen, zu denen Ihnen der Beitritt als versicherte Person ermöglicht wird. Die Leistungen gemäß §§ 1-6 sind versichert bei INTER PARTNER ASSISTANCE S.A., Direktion für Deutschland, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln (nachfolgend “Versicherer“ genannt). Für den Anspruch auf Schutzbriefleistungen nach § 3 ist Voraussetzung, dass die Hilfeleistung durch den Versicherer organisiert wird. Die Geltendmachung von Ansprüchen bedarf keiner vorherigen Zustimmung von M&P. Der Versicherungsschutz endet mit der Aufhebung des Vertrages für den Haushaltschutzbrief, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Als Haushaltschutzbriefinhaber erhalten Sie organisatorische und finanzielle Hilfe bei Notfall-
Reparaturen an ihrem Haus oder ihrer Wohnung. Die Dienste können telefonisch 24 Stunden,
365 Tage im Jahr unter der Notfallnummer in Anspruch genommen werden.
die Schutzbriefleistungen oder ein aktiver Vertrag in der Probezeit.
in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen. Alle für den Schutzbriefinhaber getroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß für den vorgenannten Personenkreis, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Der Versicherungsschutz gilt für Ihren Hauptwohnsitz, an dem Sie sich überwiegend aufhalten. Hauptwohnsitz ist die bei der zuständigen Meldebehörde als Hauptwohnung i.S. von §12 Melderechtsrahmengesetz gemeldete Wohneinheit in Deutschland [Mietwohnung, Eigentumswohnung, gemietetes oder selbst genutztes EFH (ohne Einliegerwohnung)] einschließlich zugehöriger Balkone, Loggien, Dachterrassen, Keller- und Speicherräume sowie Garagen (nicht: Stellplätze innerhalb von Sammelgaragen). Ziehen Sie um, so geht der Versicherungsschutz auf den neuen Hauptwohnsitz i.S. von Absatz 1 und 2 über, es sei denn, dieser liegt nicht innerhalb Deutschlands. In diesem Fall endet der Versicherungsvertrag mit dem Umzug ins Ausland.
Die Übernahme von Kosten gemäß § 3 Ziffern 3.1 bis 3.12 ist auf insgesamt zwei Versicherungsfälle begrenzt, die innerhalb eines Versicherungsjahres unserer Notrufzentrale gemeldet werden. Wir erbringen keine Leistungen für die Beseitigung von Schäden bzw. die Behebung von Defekten, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren. Benötigen Sie Hilfe bei einem Notfall in Ihrem versicherten Objekt, erbringen wir folgende Leistungen:
wenn die versicherte Person nicht in die versicherte Wohnung gelangen kann, weil der Schlüssel für die Wohnungstür abhandengekommen oder abgebrochen ist oder weil sich die versicherte Person versehentlich ausgesperrt hat.
Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig werden sollte, insgesamt jedoch maximal 500,- EUR je Versicherungsfall. Es besteht Anspruch auf Leistung für maximal einen Versicherungsfall pro Jahr.
erforderliche Zustimmung des zur Reparatur Berechtigten fehlt.
Wenn im versicherten Objekt Abflussrohre von Bade- oder Duschwannen, Wasch- oder Spülbecken, WC, Urinalen, Bidets oder Bodenabläufen verstopft sind und dies nicht ohne eine fachmännische Behebung beseitigt werden kann, organisieren wir den Einsatz einer Rohrreinigungsfirma und übernehmen die Kosten für die Behebung der Rohrverstopfung bis zu 500,- EUR je Versicherungsfall inklusive mitgeführter Kleinteile. Wir erbringen die Leistungen nur dann, wenn die Gefahr besteht, dass weitere Schäden am versicherten Objekt eintreten können und diese durch eine Notreparatur vermieden werden. Wir erbringen keine Leistungen, wenn
liegt,
Wenn im versicherten Objekt Leitungswasser infolge eines Rohrbruchs aus den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung aus sonstigen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen sowie aus Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung und aus Einrichtungen von Klima, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen „bestimmungswidrig“ ausgetreten ist, organisieren wir den Einsatz eines Sanitär-Installateur-Betriebes und übernehmen die Kosten für eine provisorische Reparatur bis zu 500,- EUR je Versicherungsfall inklusive mitgeführter Kleinteile. Wir erbringen die Leistungen nur dann, wenn der Schaden nur fachmännisch behoben werden kann und wenn die Gefahr besteht, dass weitere Schäden am versicherten Objekt eintreten und diese durch eine Notreparatur vermieden werden können.
Wir erbringen keine Leistungen, wenn
Bei Stromausfall im versicherten Objekt organisieren wir den Einsatz eines Elektro- Installateurbetriebes und übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts, maximal jedoch 500,- EUR je Versicherungsfall. Wir erbringen die Leistungen nur dann, wenn der Defekt nur fachmännisch behoben werden kann und wenn die Gefahr besteht, dass weitere Schäden am versicherten Objekt eintreten und diese durch eine Notreparatur vermieden werden können.
Wir erbringen keine Leistungen
Waschmaschinen, Trocknern, Geschirrspülmaschinen, Herden sowie Backöfen einschließlich Dunstabzugshauben, Heizkesseln, Heizungssteuerungsanlagen, Kühlschränken, Tiefkühlgeräten, Lampen einschließlich Leuchtmitteln, Computern, Telefonanlagen, Fernsehgeräten, Stereoanlagen, Video- und DVD-Playern,
Wir organisieren den Einsatz eines Heizungs-Installateur-Betriebes, wenn das Heizungssystem im versicherten Objekt durch Kälteeinwirkung ausfällt. Wir übernehmen die Kosten für die Behebung des Defektes, wenn die Gefahr besteht, dass weitere Schäden am versicherten Objekt eintreten können und diese durch eine Notreparatur vermieden werden können, maximal jedoch 500,- EUR je Versicherungsfall. Wir erbringen keine Leistungen für die Behebung von Defekten, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren oder/und Sie nicht der Träger des Risikos sind (Gefahrtragung).
Wenn das versicherte Objekt von Schädlingen befallen ist und der Befall aufgrund seines Ausmaßes nur fachmännisch beseitigt werden kann, organisieren wir die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma und übernehmen die Kosten für die Schädlingsbekämpfung bis zu 500,- EUR je Versicherungsfall. Als Schädlinge gelten ausschließlich Schaben (z. B. Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen. Wir erbringen keine Leistungen, wenn der Befall des versicherten Objektes durch Schädlinge bereits vor Vertragsbeginn für Sie erkennbar war.
Wir organisieren die fachgerechte Entfernung bzw. Umsiedlung von Wespennestern, die sich im Bereich des versicherten Objektes befinden und übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu 500,- EUR je Versicherungsfall. Wir erbringen keine Leistungen, wenn
Objekt zugeordnet werden kann,
Gründen des Artenschutzes, nicht zulässig ist.
Wird das versicherte Objekt durch Feuer-, Elementar- oder Wasserschaden unbenutzbar,
dgl.) und übernehmen die Übernachtungskosten für höchstens zwei Nächte bis zu dem Tag, an dem das versicherte Objekt wieder bewohnbar wurde. Wir erstatten bis zu 80,- EUR je Person und Übernachtung,
Ihrem Haushalt leben, wenn Sie oder eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung stehen so lange, bis sie anderweitig, z. B. durch einen Verwandten übernommen werden kann, längstens jedoch für die Dauer von 48 Stunden. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 500,- EUR je Versicherungsfall,
Katzen, Hamstern, Meerschweinchen und Kaninchen, die in Ihrem Haushalt leben, wenn Si oder eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung stehen. Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension bzw. in einem Tierheim. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Tiere dem Beauftragten des Versicherers übergeben werden. Wir übernehmen die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Tiere bis zu 500,- EUR je Versicherungsfall,
Die Kosten hierfür werden nicht übernommen,
Bewachung bzw. Sicherung spezialisiertes Unternehmen beauftragt. Die Kosten für die Bewachung und Sicherung werden nicht übernommen. Wir erbringen keine Leistungen für Schäden, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren oder/und Sie nicht der Träger des Risikos sind (Gefahrtragung).
(Schlüsseldienst). Wir übernehmen die Kosten für die Sicherung der Wohnungstür durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das Türschloss durch den versuchten oder vollbrachten Einbruch funktionsunfähig wurde, insgesamt jedoch maximal 500 € je Versicherungsfall,
Wir übernehmen die Kosten für die Sicherung der Fenster durch den Glasereibetrieb
einschließlich mitgeführter Kleinteile, insgesamt jedoch maximal 500,- EUR je Versicherungsfall,
Sind durch Sturm ab Windstärke 8 Beschädigungen am Dach des versicherten Objektes eingetreten und besteht die Gefahr, dass dadurch weitere Schäden am versicherten Objekt auftreten können, organisieren wir die provisorische Sicherung des Daches durch eine Fachfirma und übernehmen die dadurch entstehenden Kosten inklusive mitgeführter Kleinteile, insgesamt jedoch maximal 500,- EUR je Versicherungsfall. Wir erbringen keine Leistungen für Schäden, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren oder/und Sie nicht der Träger des Risikos sind (Gefahrtragung).
Auf Wunsch archiviert der Produktgeber Kopien der wichtigsten Dokumente des Schutzbriefinhabers (maximal 15 DIN-A4-Seiten). Kommen die Originaldokumente abhanden, so stellt der Versicherer dem Schutzbriefinhaber die archivierten Kopien nach Benachrichtigung unverzüglich per Telefax, Post oder E-Mail zur Verfügung. Außerdem unterstützt der Versicherer den Schutzbriefinhaber bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten durch Nennung der zuständigen Behörden und Informationen, welche Unterlagen für die Ausstellung der Ersatzdokumente erforderlich sind. Der Versicherer versichert, den Inhalt der Dokumente vertraulich zu behandeln und die archivierten Kopien nach Beendigung des Vertrages zu vernichten.
Der Produktgeber stellt dem Schutzbriefinhaber einen codierten Schlüsselanhänger zur Verfügung. Diesen Schlüsselanhänger kann der Schutzbriefinhaber an seinem Schlüsselbund
anbringen. Kommt der Schlüsselbund des Schutzbriefinhabers abhanden und wird von einem Finder in einen Postbriefkasten geworfen, wird der Schlüsselbund von der Deutschen Post
zunächst an das Servicecenter geschickt. Der Produktgeber kann den Schlüsselbund zuordnen und schickt dieses an den Schutzbriefinhaber per Einschreiben zurück.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde
hätten aufwenden müssen, können wir die Leistung um einen Betrag in Höhe dieser Kosten kürzen.
Defekten, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren
Wird diese Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt, sind wir berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens der versicherten Person entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben, erbringen wir unsere Leistung. Wir erbringen unsere Leistung auch, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadenfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Sie bereit;
Umfang seiner Entschädigungspflicht gestatten sowie Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vorlegen;
Ansprüche gegenüber Dritten unterstützen und uns die hierfür benötigten Unterlagen aushändigen.
verlieren Sie den Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. Bei grob fahrlässiger Verletzung behalten Sie insoweit den Versicherungsschutz, als die Verletzung weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensfalles noch auf die Bemessung der Leistung gehabt hat. Bezweckt die Obliegenheit die Abwendung oder Minderung des Schadens, behalten Sie den Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit insoweit, als der Umfang des Schadens auch bei Erfüllung der Obliegenheit nicht geringer gewesen wäre. Bei vorsätzlicher Verletzung behalten Sie in diesen Fällen den Versicherungsschutz insoweit nur, wenn die Verletzung nicht geeignet war, unsere Interessen ernsthaft zu beeinträchtigen, oder wenn Sie kein erhebliches Verschulden trifft.
hätten aufwenden müssen, können wir unsere Leistung um einen Betrag in Höhe dieser
Kosten kürzen.
gegen Dritte, können Sie insgesamt keine Entschädigung verlangen, die Ihren Gesamtschaden
übersteigt.
müssen Sie unverzüglich nach deren Erstattung durch Dritte, spätestens jedoch innerhalb
eines Monats nach Auszahlung an uns zurückzahlen.
Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen
vor.
steht es Ihnen frei, welchem Versicherer Sie den Schadensfall melden. Melden Sie uns den
Schaden, werden wir im Rahmen dieses Schutzbriefes in Vorleistung treten.
Versicherer für die in den §§1-3 (3.1-3.11), §§ 4-6 beschriebenen Leistungen ist die INTER PARTNER ASSISTANCE S.A., Direktion für Deutschland, Bahnhofstraße 19, 82166 Gräfelfing
Die versicherten Personen können in Abänderung der §§ 43 ff. VVG Ansprüche in eigenem Namen auch ohne Zustimmung des Produktgebers oder M&P beim Versicherer geltend machen. Den versicherten Personen kann die eigene Kenntnis oder eigenes Verhalten zugerechnet werden (§ 47 VVG).
III. Vertragserweiterungen
Der Produktgeber ist berechtigt, dem Kunden weitere, d. h. über den vorliegenden Grundvertrag hinausgehende, entgeltpflichtige Leistungen anzubieten. In dem Angebot wird der Produktgeber im Einzelnen darstellen, um welche Leistungen es sich handelt und welche Entgelte hierfür anfallen. Der Kunde hat jeweils mindestens drei Wochen Zeit, über die Annahme dieses Angebotes zu entscheiden. Erklärt er sich jedoch innerhalb der Annahmefrist nicht, gilt dies als Annahme des Angebotes. Der Produktgeber verpflichtet sich, den Kunden in dem Angebot auf diese Folgen seines Schweigens hinzuweisen. Innerhalb der Annahmefrist von mindestens drei Wochen kann der Kunde die ihm angebotenen Leistungen bereits nutzen (Probezeit); kommt ein Vertrag danach nicht zustande, hat er für die während der Probezeit in Anspruch genommenen Leistungen kein Entgelt zu erbringen.
4.1. Entgelt, Zahlungen
Entgelte für Inanspruchnahme externer Leistungen werden – soweit sie über das Service- Center abgerechnet werden – im Lastschriftverfahren eingezogen. Im Falle des Verzuges werden dem Schutzbriefinhaber Verzugszinsen von 2%-Punkten über dem aktuellen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
4.2. Jahresbeitrag, Verwaltungskostenpauschale
Die Berechnung der Entgelte durch Kooperationspartner gegenüber dem Produktgeber beruht auf der Entwicklung der Intensität von Inanspruchnahme von Leistungen. Für den Fall einer Veränderung der Kostensituation (beispielsweise durch Erhöhung der Einkaufspreise der Lieferanten/Kooperationspartner und/oder der Mehrwertsteuer und/oder der Intensität von Inanspruchnahme von Leistungen) hat der Produktgeber die Option, bei gültigen Haushaltsschutzbriefen eine Anpassung der Jahresbeiträge rückwirkend ab dem 01.01. eines Kalenderjahres vorzunehmen (sog. fakultative Klausel). In diesem Fall hat der Schutzbriefinhaber ein außerordentliches Kündigungsrecht. Alternativ zur Prämienanpassung mit dauerhafter Gültigkeit ist der Produktgeber berechtigt, eine einmalige Verwaltungskostenpauschale in Höhe von maximal 10% (zzgl. MwSt.) des Jahresbeitrages in Rechnung zu stellen.
Sollte ein Schutzbriefinhaber mit dem Ergebnis einer Leistungsabwicklung nicht zufrieden sein, kann er unter Angabe dieses Grundes – unabhängig von der Kündigungsfrist – außerordentlich jederzeit kündigen und erhält anteilig für die verbleibenden Monate die Jahresgebühr zurück. Voraussetzung ist die aktive Inanspruchnahme einer Serviceleistung sowie die begründete fehlende oder mangelhafte Abwicklung der Serviceleistung durch den Produktgeber. Die Einforderung der Geld-zurück-Garantie hat schriftlich (zweckmäßigerweise per Einschreiben) zu erfolgen.
Für die externen Leistungen gelten die Vertragsbedingungen der jeweiligen Leistungsanbieter. Diese werden auf Anfrage im Service Center mitgeteilt bzw. zugesandt. Einwände oder Ansprüche sind unmittelbar beim jeweiligen Leistungsanbieter anzubringen. Die Haftung des Produktgebers beschränkt sich für externe Leistungen auf die sorgfältige Auswahl der jeweiligen Vertragsunternehmen. Im Übrigen haftet der Produktgeber nur bei Mitarbeitern oder deren Erfüllungsgehilfen zu Lasten fallendem Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie fahrlässiger Pflichtverletzung und auch nur für Schäden, die bei Auftrags- und Auskunftserteilung für den Produktgeber erkennbar waren. VII. Datenschutz Der Produktgeber und M&P sind nach der Aktivierung des Haushaltschutzbriefes durch den Inhaber ermächtigt, Daten zur Erbringung der Ihnen geschuldeten Leistungen an Dritte wieterzugeben. Der Produktgeber erhebt personenbezogene Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung gem. Artikel 6 DSGVO Abs. 1 lit. b. Die Fristen zur Aufbewahrung vorrangig nach den Regelungen des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung liegen bei bis zu 10 Jahren. Sie haben das Recht, von uns darüber Auskunft zu erhalten, welche Ihrer personenbezogenen Daten wir verarbeiten. Sofern diese Informationen nicht (mehr) stimmen sollten, können Sie von uns die Berichtigung der Daten verlangen. Sie haben weiterhin das Recht, die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen sowie der Verarbeitung zu widersprechen. Sie haben das Recht, sich bei der Wahrnehmung Ihrer datenschutzrechtlichen Interessen durch unseren Datenschutzbeauftragten beraten zu lassen und das Recht, sich an den Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit zu wenden. Die Kontaktdaten unseren Datenschutzbeauftragten und der für Sie zuständige Aufsichtsbehörde teilen wir Ihnen an der Hotline gerne mit. VIII. Sorgfaltspflichten und Obliegenheiten Die Leistungen können nur in Verbindung mit der Kundennummer genutzt werden. Bei Verlust der Kundennummer ist das Servicecenter nach Möglichkeit unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen, damit der Zugang gesperrt werden kann. Sollte sich der Name bzw. die Adresse oder Bankverbindung des Schutzbriefinhabers ändern, teilt der Schutzbriefinhaber diese Änderung bitte dem Servicecenter mit. Alle Aufträge sind ordnungsgemäß, vollständig und unmissverständlich zu erteilen. Dies gilt insbesondere für die telefonische Auftragserteilung im Servicecenter. Weitere Bedingungen, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen werden vom Produktgeber auf geeignete Weise rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich Widerspruch erhoben wird.